Wie verhalte ich mich bei Blaulicht & Martinshorn?!

Wie verhalte ich mich bei Blaulicht & Martinshorn?

Wenn die Feuerwehr oder eine andere Organisation mit Blaulicht und Martinshorn auf den Straßen unterwegs ist,
dann geht es meist um Sekunden. Oft werden die Retter jedoch durch falsches Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer behindert.

Machen Einsatzfahrten mit Blaulicht und Martinshorn Spaß?
Jedes Kind freut sich wenn es ein Feuerwehrauto mit „TATÜTATA“ hört. Aber so schön ist das nicht. Eine Einsatzfahrt verlangt dem Fahrer der meist tonnenschweren Fahrzeuge eine Menge Konzentration und vorrausschauendes Fahren ab.  Jeder macht sich schon seine Gedanken was einen jetzt an der Einsatzstelle erwartet. Erschwert werden Einsatzfahrten durch falsches Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer. Manche treten unvermittelt auf die Bremse, bleiben einfach stehen oder können sich nicht entscheiden, „wohin mit meinem Auto?“

Darum möchten wir Sie bitten, folgende Tipps zu beachten:

auf einspurigen Straßen:
– verringern Sie Ihre Geschwindigkeit und halten sie wenn möglich an
– signalisieren sie den Einsatzkräften durch blinken, dass sie anhalten
– vergewissern Sie sich vor der Weiterfahrt, ob möglicherweise andere Einsatzfahrzeuge folgen

bei mehrspurigen Straßen bei fließendem Verkehr auf Bundesstraße oder Autobahn:
– bleiben Sie auf der rechten Fahrspur
– beginnen Sie keinen Überholvorgang, solange Sie Einsatzfahrzeuge im Rückspiegel sehen

bei mehrspurigen Straßen bei Stau auf Bundesstraße oder Autobahn:
Bilden Sie eine Rettungsgasse!

Wie das geht wird Ihnen in diesem Video anschaulich erklärt.

bei roten Ampeln:
– weichen sie nach Rechts aus
– Überfahren sie ggf. die Haltelinie

bei grünen Ampeln:
– bleiben sie stehen sobald sie ein Einsatzfahrzeug wahrnehmen
– verzichten Sie in jedem Fall auf ihre Vorfahrtsrechte

Keine Angst man darf auch bei roter Ampel in eine Kreuzung einfahren um den Rettungsfahrzeugen Platz zu machen!

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

 

,,Dauerhorn“, muss das sein? 

Es gibt nur eine klare Antwort auf diese Frage, JA! Im unteren Gesetzesauszug erfahren Sie warum.

Das Wegerecht ist in § 38 Abs. 1 StVO geregelt, er lautet: Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. Es ordnet an: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.“

Aus Rücksicht auf unsere Mitbürger, verzichten wir wenn möglich bei nächtlichen Einsätzen ab 22 Uhr meistens darauf!